ABZUGSFÄHIGE SPENDEN VON UNTERNEHMEN
- Law Offices Dr. F. Schwank
- 13. Feb.
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 13. Feb.
Eine sehr häufig gestellte Frage ist: Sind Spenden von Unternehmen absetzbar?
Spenden aus dem Betriebsvermögen sind bis zu 10 % des steuerpflichtigen Gewinns des laufenden Jahres als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Spenden, die diesen Betrag übersteigen, können unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben abgezogen werden.
Die Begünstigten der Spenden müssen am Tag der Spende in der Liste des österreichischen Finanzministeriums (BMF) aufgeführt sein. Ab 2024 wird die Spendenbegünstigung stark ausgeweitet, insbesondere auf die Bereiche Sport, Bildung, Kunst & Kultur.
Natürliche Personen können unter ähnlichen Voraussetzungen auch private Spenden an die in der BMF-Liste angeführten begünstigten Empfänger im Rahmen ihrer österreichischen Einkommensteuererklärung für das Jahr, in dem die Spende getätigt wird, begünstigen.
Wenn Sie weitere Informationen über die Absetzbarkeit von Unternehmensspenden erhalten möchten, wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Kanzlei.

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