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STEUERLICHE MASSNAHMEN ZUM JAHRESWECHSEL 2025/2026
Es gibt eine Reihe von Maßnahmen zur Steuerplanung zum Jahresende, die ergriffen werden können, um die Steuerbelastung österreichischer Steuerzahler und Unternehmen für das Jahr 2025 zu senken oder zu optimieren.

Christian Ribera Caellas
17. Dez. 20253 Min. Lesezeit


ÖSTERREICHISCHE BESTEUERUNG VON DIPLOMATEN UND INTERNATIONALEN BEAMTEN
In der Regel sind Diplomaten und internationale Beamte von der österreichischen Steuer befreit. In einer kürzlich ergangenen Entscheidung des Bundesfinanzgerichts wurde ein nigerianischer Beamter, der für den OPEC-Fonds tätig ist, hinsichtlich der Kapitalerträge aus dem Verkauf seines österreichischen Wohnsitzes als nicht ansässig steuerpflichtig eingestuft. Die Entscheidung wurde hinsichtlich der Möglichkeit in Frage gestellt, dass Diplomaten und internationale Beamte, die e

Law Offices Dr. F. Schwank
3. Nov. 20251 Min. Lesezeit


UMZUGSBESTEUERUNG ÖSTERREICH
Sowohl der Umzug aus dem Ausland nach Österreich als auch der Umzug ins Ausland haben steuerliche Konsequenzen, die sorgfältig abgewogen werden müssen. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und dem jeweiligen Land können die Steuerlast je nach den Bestimmungen des geltenden Abkommens mindern oder erhöhen. Der Verkauf der Wohnung bei einem Umzug ist je nach Abkommen entweder steuerfrei oder steuerpflichtig.
Kritische Fragen stellen sich in Bezug auf die USA, UK, Kanad

Law Offices Dr. F. Schwank
29. Okt. 20251 Min. Lesezeit


EORI-NUMMER IM GRENZÜBERSCHREITENDEN EU-AUSSENHANDEL
Die EORI-Nummer (Economic Operator Registration Identification) ist die EU-weite, zollrechtlich vorgeschriebene Registrierungspflicht für alle Wirtschaftsbeteiligten im grenzüberschreitenden Außenhandel mit Drittstaaten (Nicht-EU-Ländern), die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit zollrechtliche Tätigkeiten ausüben. Die EORI-Nummer dient der eindeutigen Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen, die in der EU ansässig oder zumindest dort steuerpflichtig sin

Christian Ribera Caellas
15. Okt. 20252 Min. Lesezeit


SOZIALVERSICHERUNG VON ENTSANDTEN ARBEITNEHMERN
Für eine Person gilt ausschließlich das Sozialversicherungsrecht eines einzigen Mitgliedstaats. In der Regel ist dies das Land der Beschäftigung („Beschäftigungslandprinzip“).
Eine Ausnahme vom Beschäftigungslandprinzip bildet die Möglichkeit, Arbeitnehmer für eine vorübergehende Beschäftigung in einen anderen Mitgliedstaat zu entsenden.

Law Offices Dr. F. Schwank
21. Aug. 20251 Min. Lesezeit


ARBEITSMARKT IN BEZUG AUF ENTSANDTE ARBEITNEHMER
Für Einzelunternehmer, die selbst Dienstleistungen erbringen, gelten keine Beschränkungen. Eine Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich.
Eine Entsendung liegt vor, wenn ausländische Arbeitgeber ohne Sitz in Österreich ihre Arbeitnehmer zur Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung zu Arbeitgebern mit Sitz in Österreich entsenden.
Die Entsendung von Arbeitnehmern aus einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat unterliegt der Meldepflicht. Bitte beachten Sie Folgendes

Law Offices Dr. F. Schwank
20. Aug. 20251 Min. Lesezeit


HANDELSRECHTLICHE ANFORDERUNGEN FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE DIENSTLEISTUNGEN – Ausstellung einer EWR-Bescheinigung
Für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen innerhalb der EU oder des EWR gilt Folgendes: Die handelsrechtlichen Vorschriften des Ziellandes müssen beachtet werden. Diese können sich von Land zu Land erheblich unterscheiden.
Für reglementierte Berufe ist in der Regel ein Befähigungsnachweis erforderlich.
Arbeitgeber können ihre Berufsausübungsberechtigung mit einem EWR-Zertifikat nachweisen.

Law Offices Dr. F. Schwank
18. Aug. 20251 Min. Lesezeit


ARBEITSRECHTLICHE VORSCHRIFTEN FÜR ENTSANDTE ARBEITNEHMER
Die Arbeitsverhältnisse entsandter Arbeitnehmer unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen des Entsendestaates, d. h. des Landes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat.
Bestimmte österreichische arbeitsrechtliche Bestimmungen (insbesondere die Regelung der Vergütung, der Höchstarbeitszeit und der Mindestruhezeiten) müssen eingehalten werden, insbesondere wenn dies für den entsandten Arbeitnehmer vorteilhafter ist.
Entsandte Arbeitnehmer haben daher unter anderem folgende Re

Law Offices Dr. F. Schwank
17. Aug. 20251 Min. Lesezeit


WERTSICHERUNGSKLAUSELN IN MIETVERTRÄGEN - Gerichte erschüttern den österreichischen Wohnungsmarkt
In den letzten zwei Jahren hat der österreichische Oberste Gerichtshof eine Reihe von Entscheidungen erlassen, in denen Klauseln in Wohnungsmietverträgen, die die Mietkosten an die allgemeinen Lebenshaltungskosten anpassen, für unwirksam erklärt wurden. Dies betrifft allgemeine Klauseln, die es dem Wohnungsmarkt erlauben, die Mietkosten bereits zwei Monate nach Abschluss des Mietvertrags anzupassen.
In Österreich lebt ein größerer Teil der Bevölkerung in Mietwohnungen als i

Law Offices Dr. F. Schwank
23. Juli 20252 Min. Lesezeit
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