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BRIEFKASTENFIRMA - VERLUST VON STEUERVORTEILEN

Autorenbild: Law Offices Dr. F. SchwankLaw Offices Dr. F. Schwank

Aktualisiert: 30. Jan.

Führen Sie ein echtes Unternehmen oder haben Sie eine Briefkastenfirma?


Die seit langem erwartete Richtlinie der Europäischen Union zur Verhinderung des Missbrauchs von Briefkastenfirmen, die so genannte „ATAD III-Richtlinie“, befindet sich noch im Entwurf und wird von den Mitgliedstaaten diskutiert.


Nach ihrer Verabschiedung wird sie umfassende Berichtspflichten für Briefkastenfirmen einführen, was zum Verlust von Steuervorteilen führen kann. Multinationale Konzerne müssten daher ihre Unternehmensstrukturen überprüfen oder bereinigen, um mögliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen.


Es wird daher empfohlen, sich rechtlich beraten zu lassen.


Picture (c) Andrea Piacquadio: https://lnkd.in/gPDCA_bq
Foto (c) Andrea Piacquadio: https://lnkd.in/gPDCA_bq


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