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Doppelbesteuerungsabkommen

Österreich hat mit den wichtigsten Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. 

Ein Doppelbesteuerungsabkommen wird zwischen zwei Staaten geschlossen, um zu vermeiden, dass Einkünfte oder Vermögen von natürlichen oder juristischen Personen doppelt besteuert werden. Diese sollen verhindern, dass grenzüberschreitend tätige Personen sowohl in Österreich als auch im Ausland (somit doppelt) besteuert werden. 

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regelt, welcher der beiden Staaten sein innerstaatliches Steuerrecht anwenden darf, also letzten Endes besteuern darf und welcher Staat ganz oder teilweise auf seine Besteuerung verzichten muss.


 

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Gerne unterstützt Sie unser für Doppelbesteuerungsabkommen spezialisiertes Team bei Ihren Steuerangelegenheiten und steht Ihnen mit exzellenter Beratung zur Verfügung.
 

Bitte wählen Sie das gewünschte LAND zum Herunterladen der DBA als PDF aus

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