Wussten Sie, dass Selbstständige ab 2022 einen Pauschalbetrag von bis zu 1.200 Euro pro Jahr als Betriebsausgaben für Strom, Heizung, Beleuchtung, Abschreibung etc. geltend machen können, wenn kein anderer Raum zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit zur Verfügung steht.
Zusätzlich zu dieser Pauschale sind Aufwendungen und Ausgaben für ergonomisch geeignete Möbel (insbesondere Schreibtisch, Bürostuhl, Beleuchtung) für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz bis zu einem Höchstbetrag von 300 Euro abzugsfähig.
All diese Themen haben uns beschäftigt, da die COVID-19 zu immer mehr Home-Office-Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geführt hat.
Wenn Sie weitere wichtige Tipps und Tricks erhalten möchten, wenden Sie sich bitte an unser Büro.

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