HANDELSRECHTLICHE ANFORDERUNGEN FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE DIENSTLEISTUNGEN – Ausstellung einer EWR-Bescheinigung
- Law Offices Dr. F. Schwank
- vor 4 Tagen
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Aktualisiert: vor 4 Tagen
Für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen innerhalb der EU oder des EWR gilt Folgendes: Die handelsrechtlichen Vorschriften des Ziellandes müssen beachtet werden. Diese können sich von Land zu Land erheblich unterscheiden.
Für reglementierte Berufe ist in der Regel ein Befähigungsnachweis erforderlich.
Arbeitgeber können ihre Berufsausübungsberechtigung mit einem EWR-Zertifikat nachweisen.
Österreichische Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig werden möchten, können dieses Zertifikat bei der zuständigen Handelsbehörde beantragen.
Wir beantworten gerne Ihre Fragen!

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