top of page

HANDELSRECHTLICHE ANFORDERUNGEN FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE DIENSTLEISTUNGEN – Ausstellung einer EWR-Bescheinigung

  • Autorenbild: Law Offices Dr. F. Schwank
    Law Offices Dr. F. Schwank
  • vor 4 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 4 Tagen

Für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen innerhalb der EU oder des EWR gilt Folgendes: Die handelsrechtlichen Vorschriften des Ziellandes müssen beachtet werden. Diese können sich von Land zu Land erheblich unterscheiden.


Für reglementierte Berufe ist in der Regel ein Befähigungsnachweis erforderlich.


Arbeitgeber können ihre Berufsausübungsberechtigung mit einem EWR-Zertifikat nachweisen.


Österreichische Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig werden möchten, können dieses Zertifikat bei der zuständigen Handelsbehörde beantragen.


Wir beantworten gerne Ihre Fragen!


ree

Comments


KONTAKT

BÖRSEGEBÄUDE
Wipplingerstrasse 34/107
A-1010 Wien
ÖSTERREICH

 

offices@schwank.com
 

+43 (1) 533 57 04

 

+43 (1) 533 57 06

INFO

© 2024 by Law Offices Dr. F. Schwank

  • Facebook
  • LinkedIn
bottom of page