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ARBEITSRECHTLICHE VORSCHRIFTEN FÜR ENTSANDTE ARBEITNEHMER

  • Autorenbild: Law Offices Dr. F. Schwank
    Law Offices Dr. F. Schwank
  • 17. Aug.
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 19. Aug.

Die Arbeitsverhältnisse entsandter Arbeitnehmer unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen des Entsendestaates, d. h. des Landes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat.

 

Bestimmte österreichische arbeitsrechtliche Bestimmungen (insbesondere die Regelung der Vergütung, der Höchstarbeitszeit und der Mindestruhezeiten) müssen eingehalten werden, insbesondere wenn dies für den entsandten Arbeitnehmer vorteilhafter ist.

 

Entsandte Arbeitnehmer haben daher unter anderem folgende Rechte:

 

  • Entgelt: Der entsandte Arbeitnehmer hat Anspruch auf mindestens das Entgelt, das nach Gesetz, Tarifvertrag oder Kollektivvertrag für vergleichbare Tätigkeiten in vergleichbaren Unternehmen in Österreich gilt.

 

  • Arbeitszeit: Die in Österreich geltenden gesetzlichen und tarifvertraglich vereinbarten Arbeitszeiten und Mindestruhezeiten sind in jedem Fall einzuhalten.

 

  • Arbeitnehmer-Schutzbestimmungen: Zu den Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer gehören Bestimmungen zum Schutz von Kindern, Jugendlichen, Schwangeren und Müttern sowie Bestimmungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz. Die in Österreich geltenden Schutzbestimmungen sind einzuhalten.

 

Dauert die Entsendung länger als 12 Monate, gilt das gesamte österreichische Arbeitsrecht, sofern es günstiger ist als das Arbeitsrecht des Entsendelandes. Dies umfasst auch den Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung bei Krankheit oder sonstiger Arbeitsunfähigkeit.

 

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.


Labour Law regulations of posted workers

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