Ausländer, die in Österreich Eigentum oder Miteigentum an einer Wohnimmobilie erwerben wollen, benötigen eine Genehmigung der Landesbehörden. Staatsangehörige von EU- und EWR-Staaten sind österreichischen Staatsangehörigen gleichgestellt.
Aufgrund bilateraler Abkommen mit einigen Drittstaaten können deren Staatsangehörige ebenfalls ohne Genehmigung Immobilien erwerben, sofern sie über eine Ausnahmegenehmigung verfügen.
Alle anderen Ausländer müssen einen Antrag auf Genehmigung des Erwerbs stellen und ein kulturelles, soziales oder wirtschaftliches Interesse an dem Erwerb nachweisen. In jedem Fall können die Behörden bei Beeinträchtigungen eine Genehmigung verweigern.
Die Gesetzgebung ist in den neun österreichischen Bundesländern unterschiedlich. Lassen Sie sich rechtlich beraten, bevor Sie eine Verpflichtung eingehen.

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