Durch die stetig zunehmende Mobilität der EU-Bürger über die Grenzen des eigenen Heimatlandes hinaus und die damit verbundene Übertragung von Vermögenswerten in andere EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten sowie den vereinfachten Erwerb von Immobilien in anderen EU-Ländern kommt es immer häufiger zu grenzüberschreitenden Erbfällen.
Im Falle eines internationalen Erbfalls ist die Frage zu klären,
in welchem von mehreren „beteiligten“ EU-Mitgliedstaaten ein Nachlassverfahren eröffnet und abgewickelt wird
welches Gericht zuständig ist, und
wie bei der Anerkennung und Vollstreckung von im Ausland ergangenen Entscheidungen vorzugehen ist.
Die Abwicklung solcher internationalen Erbfälle kann für alle Beteiligten erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen. Nicht nur Sprachbarrieren, sondern auch Unterschiede in der Handhabung von Nachlassverfahren in anderen EU-Mitgliedstaaten sowie in Drittländern können zu enormen Verzögerungen und enormen finanziellen Kosten für alle Beteiligten führen.
Um langwierige und kostspielige gerichtliche Auseinandersetzungen im Vorfeld zu vermeiden, empfiehlt sich die rechtliche Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt.

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