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ÖSTERREICHISCHE BESTEUERUNG VON DIPLOMATEN UND INTERNATIONALEN BEAMTEN

  • Autorenbild: Law Offices Dr. F. Schwank
    Law Offices Dr. F. Schwank
  • 3. Nov.
  • 1 Min. Lesezeit

In der Regel sind Diplomaten und internationale Beamte von der österreichischen Steuer befreit. In einer kürzlich ergangenen Entscheidung des Bundesfinanzgerichts wurde ein nigerianischer Beamter, der für den OPEC-Fonds tätig ist, hinsichtlich der Kapitalerträge aus dem Verkauf seines österreichischen Wohnsitzes als nicht ansässig steuerpflichtig eingestuft. Die Entscheidung wurde hinsichtlich der Möglichkeit in Frage gestellt, dass Diplomaten und internationale Beamte, die eine Immobilie in Österreich besitzen, je nach ihrer Tätigkeit als nicht ansässig oder als ansässig steuerpflichtig eingestuft werden können.


Für eine Rechtsberatung oder ein Rechtsgutachten wenden Sie sich bitte an die Anwaltskanzlei Dr. F. Schwank, #Christian Ribera.


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