EORI-NUMMER IM GRENZÜBERSCHREITENDEN EU-AUSSENHANDEL
- Christian Ribera Caellas

- 15. Okt.
- 2 Min. Lesezeit
Die EORI-Nummer (Economic Operator Registration Identification) ist die EU-weite, zollrechtlich vorgeschriebene Registrierungspflicht für alle Wirtschaftsbeteiligten im grenzüberschreitenden Außenhandel mit Drittstaaten (Nicht-EU-Ländern), die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit zollrechtliche Tätigkeiten ausüben. Die EORI-Nummer dient der eindeutigen Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen, die in der EU ansässig oder zumindest dort steuerpflichtig sind. Personen, die ausschließlich innerhalb der EU tätig sind, unterliegen nicht der Registrierungspflicht.
Die Registrierungspflicht gilt in erster Linie für Unternehmen mit Sitz im Zollgebiet der EU. Auch Personen/Unternehmen ohne Sitz im Zollgebiet der EU können der Registrierungspflicht unterliegen, wenn sie die oben genannten zollrelevanten Tätigkeiten in der EU ausüben oder ein Zertifikat als „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ (AEO) beantragen.
Registrierung:
Die Registrierung erfolgt durch die zuständige Behörde des Mitgliedstaats, in dem der Wirtschaftsbeteiligte ansässig ist. In Österreich ist dies die Zollbehörde. Der Antrag auf Zuteilung einer EORI-Nummer muss von jedem Wirtschaftsbeteiligten vor Aufnahme zollrelevanter Tätigkeiten gestellt werden. Eine Registrierung ist auch für Wirtschaftsbeteiligte erforderlich, die sich bei den zollrelevanten Tätigkeiten durch einen Frachtführer oder andere autorisierte Dienstleister vertreten lassen. Die EORI-Nummer muss in allen Einreichungen an die Zollbehörden angegeben werden. In der Praxis handelt es sich dabei hauptsächlich um Zollanmeldungen, summarische Eingangs-/Ausgangsanmeldungen, Bewilligungsanträge, Einsprüche, Anträge auf Erstattung/Erlass, Anträge auf verbindliche Auskünfte usw.
Wer muss sich registrieren?
Wirtschaftsbeteiligte, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit auch Tätigkeiten ausüben, die unter die Bestimmungen des Zollrechts fallen (z. B. als Importeure, Exporteure, Anmelder) und ihren Sitz im Zollgebiet der EU haben, müssen sich registrieren, um eine EORI-Nummer zu erhalten. Wirtschaftsbeteiligte mit Sitz außerhalb des Zollgebiets der EU können sich ebenfalls registrieren, um eine EORI-Nummer zu erhalten.
Andere Personen als Wirtschaftsbeteiligte (z. B. Privatpersonen) müssen sich bei der österreichischen Zollverwaltung registrieren, sofern dies nach EU-Recht (z. B. CBAM-Verordnung, Verordnung (EU) 2023/956) oder dem Recht eines Mitgliedstaates erforderlich ist, um eine EORI-Nummer zu erhalten. Die Vertretung durch berufsmäßige Parteivertreter ist über das USP (Austrian Business Service Portal) möglich.
Jedem Wirtschaftsbeteiligten bzw. jeder Privatperson wird nur eine EORI-Nummer zugeteilt, die anschließend vom Wirtschaftsbeteiligten und gegebenenfalls von Niederlassungen des Wirtschaftsbeteiligten bzw. der Privatperson EU-weit zu verwenden ist.
Die Registrierung erfolgt als Selbstregistrierung über das Portal Zoll/Zollbescheide der österreichischen Zollverwaltung. Den Antragsleitfaden des Bundesministeriums für Finanzen finden Sie unter dem Antragsleitfaden für das neue EORI-Registrierungsverfahren.
Bitte wenden Sie sich an uns, wenn Sie weitere Fragen haben oder ob wir Sie in dieser Angelegenheit beraten könnten.






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