Im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism (kurz CBAM) wird es ab 2026 eine Bepreisung von Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) für bestimmte Importgüter geben, bei deren Herstellung in Drittländern Treibhausgase (THG) ausgestoßen wurden. Die Übergangsphase von CBAM begann am 1. Oktober 2023 mit den ersten Berichtspflichten für Importeure.
Ab 2026 müssen CBAM-Zertifikate erworben werden, wenn bestimmte THG-Waren importiert werden. Die Menge der zu erwerbenden CBAM-Zertifikate hängt von der Menge der bei der Produktion entstandenen THG-Emissionen ab. Der Preis der CBAM-Zertifikate richtet sich nach dem Preis der Zertifikate des EU-Emissionshandelssystems (ETS) zum Zeitpunkt der Einfuhr der Waren. Die Kosten, die CBAM den Importen auferlegt, entsprechen also den Kosten, die bei einer Produktion innerhalb der EU aufgrund der Treibhausgasemissionen und des damit verbundenen Erwerbs von EU-EHS-Zertifikaten entstanden wären.
CBAM schafft somit ein vergleichbares CO2-Preisniveau zwischen Waren unterschiedlicher Herkunft, unabhängig davon, ob die Produktion innerhalb oder außerhalb der EU stattgefunden hat. Damit soll insbesondere die Gefahr der Verlagerung von Produktionsstätten in Länder mit weniger strengen Klimaregeln als innerhalb der EU (Carbon Leakage) verringert werden. Darüber hinaus soll diese europäische Maßnahme einen monetären Anreiz für Produzenten in Nicht-EU-Ländern schaffen, die Treibhausgasemissionen im Herstellungsprozess zu reduzieren.

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