Am 14. Juli 2023 tritt in Österreich das Gesetz über die virtuelle Hauptversammlung in Kraft und schafft damit eine rechtliche Grundlage für virtuelle Hauptversammlungen.
Bereits aufgrund der COVID-19-Pandemie wurde nach einer Lösung gesucht, Hauptversammlungen und Vorstandssitzungen online - ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder - abhalten zu können, um auch in Krisenzeiten per Videokonferenz Beschlüsse fassen zu können und das Unternehmen auf dem Laufenden zu halten.
Um diese bewährte Möglichkeit weiterhin nutzen zu können, wurde nun eine dauerhafte Rechtsgrundlage für virtuelle (einfach virtuelle oder moderierte virtuelle Sitzungen) und hybride Sitzungen geschaffen.
Allerdings ist diese Art der Gesellschafterversammlung nur dann zulässig, wenn dies bereits im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist.

Comments