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ERWERB DER ÖSTERREICHISCHEN STAATSBÜRGERSCHAFT DURCH ABSTAMMUNG

  • Autorenbild: Law Offices Dr. F. Schwank
    Law Offices Dr. F. Schwank
  • 2. Apr.
  • 2 Min. Lesezeit

Ob ein Kind die österreichische Staatsbürgerschaft erwirbt, hängt nicht vom Ort der Geburt (in Österreich oder im Ausland) ab. Für die österreichische Staatsbürgerschaft gilt das Abstammungsprinzip - das heißt, es kommt auf die Abstammung von mindestens einem österreichischen Elternteil an.

 

Der entscheidende Zeitpunkt für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft ist das zum Zeitpunkt der Geburt geltende Staatsbürgerschaftsrecht.

 

Für den Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft gelten unterschiedliche Regelungen:

 

  • Wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet waren und das Kind am oder nach dem 1. September 1983 geboren wurde, muss mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.

 

  • Waren die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet und wurde das Kind vor dem 1. September 1983 geboren, so muss der Vater zum Zeitpunkt der Geburt die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.

 

  • Wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet waren, muss die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen.

 

  • Wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet waren, die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt nicht österreichische Staatsbürgerin war und das Kind am oder nach dem 1. August 2013 geboren wurde, muss der Vater zum Zeitpunkt der Geburt die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und die Vaterschaft vor der Geburt oder innerhalb von acht Wochen nach der Geburt anerkannt haben oder die Vaterschaft gerichtlich festgestellt worden sein.

 

  • Wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet waren, aber geheiratet haben, als das Kind noch minderjährig war, muss der Vater zum Zeitpunkt der Eheschließung die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen (Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft durch Legitimation).

 

Für weitere Informationen, auch über die Beantragung der doppelten Staatsbürgerschaft, wenden Sie sich bitte an einen unserer Rechtsanwälte.

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